Infos zur Krankmeldung
- Schule Traberweg
- 29. Sept.
- 2 Min. Lesezeit
Ob wir es wollen oder nicht – die Infektsaison hat begonnen und es zirkulieren wieder deutlich mehr Erreger von akuten Atemwegserkrankungen wie beispielsweise Grippe, COVID-19 und RSV. Bis wann, wo und wie Sie Ihr Kind krankmelden, lesen Sie hier auf einen Blick:
Wann muss ein Kind zu Hause bleiben?
Kranke Kinder gehören nicht in die Schule, sondern sollen zu Hause betreut werden. Die Einschätzung, ob ein Kind krank ist, treffen grundsätzlich die Eltern. Sie entscheiden auch je nach Befinden des Kindes, ob Kontakt zu einer Arztpraxis aufgenommen werden muss. Tritt beispielsweise eines der folgenden Anzeichen auf, müssen Kinder zu Hause bleiben:
Starker Husten oder starke Halsschmerzen
Starke Kopf- oder Gliederschmerzen
Fieber (ab 38.0°C)
Wenn ein Kind zwar Erkältungszeichen wie Schnupfen oder Husten aufweist, aber fieberfrei und in einem unbeeinträchtigtem Allgemeinzustand ist (das Kind hat Appetit und fühlt sich wohl) darf die Schule besucht werden.
Wann kann ein Kind nach einer Erkrankung wieder zur Schule gehen?
Kinder müssen 24 Stunden frei von schweren Symptomen und in unbeeinträchtigtem Allgemeinzustand sein, bevor sie wieder zur Schule kommen dürfen. Es gilt der Merksatz: „So, wie mein Kind heute war, hätte es in die Einrichtung gehen können – also darf es morgen wieder gehen.“
Brauchen Kinder ein ärztliches Attest, wenn sie krank zu Hause bleiben?
Eltern sind verpflichtet, ihr Kind in der Schule bereits am ersten Tag krankzumelden. Bei Atemwegserkrankungen durch RSV, Influenza oder Covid-19 müssen Sie aber kein Attest vorlegen und auch eine "Gesundschreibung" oder "Freitestung" ist nicht notwendig / erwünscht, um eine Überlastung der Kinderarztpraxen zu vermeiden.
Wie kann ich mein Kind krankmelden?
Zwei Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihr Kind für einen oder mehrere Tage krankzumelden:
Am besten nutzen Sie ganz einfach die Melde-Funktion auf unserer Website („blauer Button“ unten rechts). Sie erhalten dann auch eine schriftliche Bestätigung über den Eingang Ihrer Krankmeldung.
Sie können auch eine Mail an krankmeldung@gs-trab.hamburg.de schreiben – bitte achten Sie dabei unbedingt darauf, den Namen (Vor- und Nachname) und die Klasse Ihres Kindes direkt im Betreff zu nennen.
Bis wann kann ich das Mittagessen abmelden?
Das Mittagessen können Sie direkt noch am selben Tag der Krankmeldung bis 7:45 Uhr online stornieren – dies muss beim Zahlungsanbieter PCA erfolgen.
Wir wünschen Ihnen und uns ein stabiles Immunsystem und – falls nötig – eine schnelle Genesung!
